Angelgewässer
Kanäle
Dortmund-Ems-Kanal : von km 1,44 bis km 138,300
(ausgenommen sind die Dortmunder Stadthäfen, die Alte Fahrt von km 36,225 bis km 37,925 bei Lüdinghausen, die Alte Fahrt Olfen von km 25,5 - B235, Südumgehung Olfen - bis km 29,45 - Voßkamp, Yachthafen - und die Zufahrt sowie das Hafenbecken des Bauhofes Bergeshövede
von km 108,12 bis km 108,475 linkes Ufer)
Rhein-Herne-Kanal : von km 0,16 bis km 45,6
(ausgenommen sind der Essener Stadthafen und die Alte Fahrt von km 42,657 bis km 43,238 Henrichenburg)
Wesel-Datteln-Kanal : von km 0,23 bis km 60,20
(ausgenommen ist die Strecke von km 37,50 bis km 38,40, Chemiepark Marl)
Datteln-Hamm-Kanal : von km 0,00 bis km 47,19
(ausgenommen ist die Strecke im Bereich des öffentlichen Hafens in Hamm von km 33,80 bis 34,88 (Nordseite) und km 32,52 bis km 35,75 (Südseite) und der Mitteldamm von km 37,0 bis km 39,3)
Erlaubte Fanggeräte : 3 Angelruten mit je einem Haken bzw. Drilling
Senken bis zu 1 x 1 m für den Köderfischfang
(Bei Benutzung einer Senke dürfen keine Angelruten im Einsatz sein)
Fangbeschränkung : 3 Karpfen pro Tag
Lippe
Alle LFV - Lippestrecken befinden sich unterhalb Hamm flussabwärts!
Nordufer (in Fließrichtung gesehen rechts)
km 68,15 - km 73,21 (einschließlich Schleusenkanal in Stockum)
km 85,60 - km 88,20 km 91,55 - km 92,42 km 93,50 - km 125,50
km 148,85 - km 152,00 km 155,00 - km 157,70
Südufer (in Fließrichtung gesehen links)
km 68,15 - km 73,21 km 84,80 - km 126,00 km 149,40 - km 160,00
Naturschutzgebiete mit Angelverbot sind durch entsprechende Beschilderung gekennzeichnet!
Erlaubte Fanggeräte : 3 Angelruten mit je einem Haken
Senke bis zu 1 x 1 m für Köderfischfang
(Bei Benutzung einer Senke dürfen keine Angelruten im Einsatz sein)
1 Aalreuse, Eingangsöffnung bis 8 cm Ø
jedoch nicht vom 1.05. bis 30.06. und 1.10. bis 30.11.
Die Reuse ist mit einem Metallschild, das den Name und die Adresse des
Erlaubnisscheininhaber aufweist, zu versehen.
Die Regelung gilt nur für die Verbands - Lippestrecken.
Holtwicker See (Rosendahl - Holtwick bei Coesfeld)
Erlaubte Fanggeräte : 2 Angelruten mit je einem haken
Fangbeschränkung : 2 Karpfen pro Tag
Bierder See I und II sowie Friller See (LFV/Kändler)
Erlaubte Fanggeräte : 2 Angelruten mit je einem Haken
1 Köderfischsenke bis zu 1 x 1 m
Fangbeschränkung : 3 Karpfen, 2 Hechte und 2 Zander pro Tag
Offlumer See (Neuenkirchen bei Rheine)
Die Angelstrecken sind aus der Beschilderung am See ersichtlich
Erlaubte Fanggeräte : 2 Angelruten mit je einem Haken
1 Köderfischsenke bis zu 1 x 1 m
Fangbeschränkung : 2 Karpfen und 2 Zander pro Tag
Wichumer See bei Heek
Der nördliche Teil des Gewässers darf beangelt weden (Beschilderung beachten)
Erlaubte Fanggeräte : 2 Angelruten mit je einem Haken
Fangbeschränkung : 2 Karpfen pro Tag
Gewässer Ochtrup - Weiner (Nienborger Damm)
Die Angelstrecken sind aus der Beschilderung am See ersichtlich.
Erlaubte Fanggeräte : 2 Angelruten mit je einem Haken
Fangbeschränkung : 2 Karpfen pro Tag
Gewässer Lüchtringen (K 46 bei lüchtringen an der Weser)
Bitte beschilderung beachten!
Erlaubte Fanggeräte : 2 Angelruten mit je einem Haken
Fangbeschränkung : 2 Karpfen pro Tag
Weitere Informationen finden Sie unter www.lfv-westfalen.de